Ihr Rechtsanwalt für Baurecht

Streitigkeiten am und um den Bau sind leider keine Seltenheit. Im Spannungsfeld dieser Streitigkeiten stehen auf der einen Seite die Bauherren und auf der anderen Seite die Werkunternehmer.

Um derartigen Streitigkeiten entgegenzuwirken ist bereits im Zuge des Vertragsschlusses erhebliche Sorgfalt geboten. Eine hinreichende Beratung hierbei ist unerlässlich. Leider muss man immer wieder feststellen, dass ein Großteil der Streitigkeiten zu vermeiden wäre, wenn die Vertragspartner klare Regelungen getroffen hätten. Sei dies im Hinblick auf den Vertragsumfang oder auch bezüglich der Bauzeit.

Die Erfahrung zeigt dass unter anderen folgende Probleme bzw. Fragestellungen wiederholt auftreten:

Bauherren:

  • Wie reagiere ich, wenn ich Mängel der Werkleistungen feststelle?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Werkunternehmer eine Mangelbeseitigung verweigert?
  • Muss ich trotz Mängeln den vertraglich vereinbarten Werklohn entrichten?


Werkunternehmer:

  • Wie reagiere ich auf eine Mangelanzeige der Bauherren?
  • Wann ist mein Werklohn fällig?
  • Wie setze ich meine Werklohnansprüche durch, wenn die Bauherren die Zahlung verweigern?

Ich berate sowohl Sie als privaten Bauherren als auch Sie als Werkunternehmer. Dies jeweils speziell und einzelfallbezogen. Schließlich ist gerade im privaten Baurecht eine kompetente und eingehende Beratung unerlässlich.

Meine fachspezifischen Kenntnisse erlangte ich durch eine Ausbildung in einer renommierten Leipziger Fachanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht.